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Sie haben den zweiten Abschnitt Ihrer ärztlichen Prüfung bestanden
und Ihre Approbation erhalten?

HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH!

Hier finden Sie einige generelle Hinweise, was jetzt zu tun ist.

  • Sie müssen sich möglichst bald bei Ihrer Ärztekammer als Mitglied anmelden.

    Die Kammerzugehörigkeit richtet sich in erster Linie nach dem Ort Ihrer Tätigkeit. Das bedeutet, dass sich die Ärztin/der Arzt in dem Bundesland anmeldet, in dem sie/er ärztlich tätig ist. Übt die Ärztin/der Arzt keine ärztliche Tätigkeit aus, richtet sich die Kammerzugehörigkeit nach dem Hauptwohnsitz.
  • Die Ansprechpartnerinnen für Ihre Anmeldung sind die Mitarbeiterinnen unseres Ärzteverzeichnisses, die Sie zu den folgenden Zeiten erreichen können:   
     
Telefonisch erreichbar unter 040/ 20 22 99 130
Montag 9 - 16 Uhr
Mittwoch 9 - 18 Uhr
Freitag 9 - 14 Uhr
Persönlich erreichen Sie uns im Erdgeschoss des Ärztehauses
Montag, Dienstag u.  
Donnerstag 9 - 16 Uhr
Mittwoch 9 - 18 Uhr
Freitag 9 - 14 Uhr
   
Die Erstanmeldung muss persönlich erfolgen.


Hierzu legen Sie uns bitte folgende Original-Urkunden vor:

  • Zeugnis über den letzten Abschnitt der ärztlichen Prüfung
     
  • Approbation
     
  • Personalausweis oder Reisepass
     
  • evtl. vorhandene Promotionsurkunde


Achtung!

  • Der Arztausweis ist ein Mitgliedsausweis.
    Falls Sie die Ausstellung eines Arztausweises wünschen, benötigen wir ein Passfoto.

  • Denken Sie bitte unbedingt daran, sich bei unserem Versorgungswerk anzumelden.

    Vom Versorgungswerk erhalten Sie Ihre spätere Alters-, bzw. gegebenenfalls Berufsunfähigkeitsrente. Auskünfte erhalten Sie hier unter der Telefonnummer: 040/ 22 71 96-0.
     

Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Informationen rund um die ärztlichen Prüfungen und die Approbation finden Sie beim Landesprüfungsamt für Heilberufe.

Zuletzt verändert: 1.10.2010

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