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Referat Berufsordnung - Beschwerdestelle

Das Referat Berufsordnung bearbeitet Beschwerden, insbesondere Patientenbeschwerden über Hamburger Ärztinnen und Ärzte.

Die Mitteilung über Defizite aus Patientensicht kann einen wichtigen Beitrag zur Veränderung des Verhaltens und zur Verbesserung der ärztlichen Versorgung und Qualitätssicherung leisten.

Grundlage für die Beurteilung einer Beschwerde ist das ärztliche Berufsrecht. Ärztliche Berufspflichten sind in der Berufsordnung benannt. Sie stellen die Überzeugung der Ärzteschaft zum Verhalten von Ärzten gegenüber Patienten, Kollegen und in der Öffentlichkeit dar. Mit der Festlegung von Berufspflichten der Ärzte dient die Berufsordnung dem Ziel, das Vertrauen zwischen Arzt und Patient zu erhalten und zu fördern.

Weitere Ziele der Berufsordnung sind es, die Qualität der ärztlichen Tätigkeit im Interesse der Gesundheit der Bevölkerung zu gewährleisten und zu verbessern, die Freiheit und das Ansehen des Arztberufes zu wahren, berufswürdiges Verhalten zu fördern und berufsunwürdiges Verhalten zu verhindern.

Wenn Sie eine Beschwerde einreichen möchten, beachten Sie bitte auch die unten stehenden Merkblätter bzw. Formulare. Dort finden Sie alle wichtigen Informationen über das Vorgehen bei einer Beschwerde.
 
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Zuletzt verändert: 01.02.2012