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Die Ärztekammer Hamburg gibt elektronische Arztausweise an
alle Hamburger Ärztinnen und
Ärzte aus, die im Auftrag der Behörde für Soziales, Gesundheit, Familie
und Verbraucherschutz Gutachten nach dem Schwerbehindertenrecht
erstellen.
Mit dem elektronischen Arztausweis können sich die ärztlichen Gutachter
gegenüber dem Internetportal "GovernmentGateway" im so genannten
Gutachterverfahren sicher authentifizieren und zukünftig auch
elektronische Dokumente rechtsverbindlich digital unterschreiben. Das
Versorgungsamt Hamburg erfüllt damit eine Vorgabe des Hamburgischen
Datenschutzbeauftragten.
Informationen für teilnehmende Ärztinnen und Ärzte
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Der elektronische
Arztausweis - 8 Schritte vom Antrag zur Ausgabe -
hier
Bitte lesen Sie diese Hinweise und Erläuterungen bevor Sie den
Antrag stellen!
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Homepage des zugelassenen Zertifizierungsdiensteanbieters (ZDA):
www.medisign.de
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Hier geht es zur
Antragstellung (www.ehba.de)
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Zum Hintergrund:
Vorträge der Informationsveranstaltung für ärztliche Gutachter im
Ärztehaus am 13.11.2009
Tagesordnung (Download
im PDF-Format)
Erläuterung des Vorhabens (Download
im PDF-Format)
Beantragung und Herausgabe des elektronischen Arztausweises (Download
im PDF-Format)
Demonstration einer Anmeldung im Internetportal (Download
im PDF-Format)
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