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Podiumsdiskussion
Sterbe(n) – Hilfe!
(28.11.2007)

Engagierte, aber auch nachdenkliche Podiumsdiskussion: Am gestrigen Abend diskutierten auf Einladung von Diakonie und Ärztekammer etwa 200 Gäste, darunter Hamburger Ärzte, Kirchenvertreter, Politiker, Pflegekräfte und andere Interessierte über das Thema „Sterbe(n)-Hilfe!“

Die meisten Menschen möchten gerne zu Hause sterben, am liebsten im Schlaf. Die Realität sieht anders aus: Jedes Jahr sterben in Deutschland etwa 800.000 Menschen, dreiviertel von ihnen im Krankenhaus. Was können wir dafür tun, dass unser Sterben ein wenig mehr so ist, wie wir es uns wünschen? Wie stellen wir sicher, dass Patientenverfügungen im Ernstfall auch gelten? Brauchen wir zusätzliche rechtliche Regelungen? Was ist überhaupt ein würdevoller Tod? Moderiert von NDR-Landesfunkhausdirektorin Maria von Welser diskutierten auf dem Podium Landespastorin Annegrethe Stoltenberg, Ärztekammerpräsident Dr. Frank Ulrich Montgomery, Autor und Journalist Hermann Schreiber, der Ethiker und Pastor im Ruhestand Dr. Albert Schäfer sowie die Bundestagsabgeordneten Michael Kauch (FDP) und Dr. Wolfgang Wodarg (SPD) aus ganz unterschiedlichen Perspektiven.

Einig waren sie sich über die Notwendigkeit, beizeiten über das eigene Sterben nachzudenken und eine Patientenverfügung sowie eine Vorsorgevollmacht zu verfassen. Dr. Frank Ulrich Montgomery wies darauf hin, dass es keinen Zweifel gibt: „Patientenverfügungen sind rechtlich bindend.“ Häufig stünden Ärztinnen und Ärzte jedoch vor dem Problem, dass es entweder keine gäbe oder sie mehrdeutig abgefasst seien. „Wir müssen dann den mutmaßlichen Willen eines Menschen ermitteln, den wir nicht kennen. Das ist oft schwierig.“

Er appellierte an alle Menschen, eine Patientenverfügung so klar und genau wie möglich abzufassen. Aussagen wie: „Ich will keine Schmerzen haben“ und „Ich will nicht auf die Intensivstation“ seien unter Umständen so widersprüchlich, dass Mediziner im Ernstfall damit nichts anfangen könnten. Außerdem sollte man sich mit seinem Hausarzt oder anderen nahe stehenden Menschen über das Thema austauschen und jemanden mit einer Vorsorgevollmacht ausstatten, der im Zweifel weiß, was der Patient wüscht – und was nicht. Auch plädierte er dafür, die Patientenverfügung regelmäßig zu aktualisieren und so zu dokumentieren, dass man immer noch zu dem steht, was man dereinst niedergelegt hat.

Annegrethe Stoltenberg lenkte das Augenmerk darauf, „dass wir nicht nur über den kurzen Moment des Sterbens sprechen sollten, sondern über den Weg dahin.“ Und auch darin herrschte weitgehende Einigkeit: Bei aller Diskussion um rechtliche Details über die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen, geht es doch vor allem darum, Strukturen zu schaffen, die es jedem Menschen ermöglichen, so zu sterben, wie er es sich wünscht und es zu seiner Situation passt. Ob in einer Palliativstation, im Krankenhaus, in einem Hospiz oder zu Hause mit Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes: In allen Bereichen müssten die Angebote ausgebaut werden, so die Podiumsteilnehmer.

Rückfragen bitte an:
Dorthe Kieckbusch oder Sandra Wilsdorf, Telefon 040/ 22 802 434, Pressestelle der Ärztekammer Hamburg
Katharina Weyandt, Telefon 040/ 306 20 233/237,
Pressestelle des Diakonischen Werks Hamburg


(28.11.2007)
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