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Vorläufiges Ergebnis der schriftlichen Abschlussprüfung
Dezember 2011
Vorläufiges Ergebnis der 150. Abschlussprüfung (PDF)
Zwischenprüfung des Jahrgangs August 2010
Die Zwischenprüfung des Jahrganges August 2010 findet am Mittwoch,
29. Februar 2012 um 14:00 Uhr in der Staatlichen Schule
Gesundheitspflege in Wilhelmsburg statt.
Die Auszubildenden sind gemäß Ausbildungsvertrag § 2 k) zur Teilnahme an
der Zwischenprüfung freizustellen. Nach den Bestimmungen des § 48
Berufsbildungsgesetz ist während der Berufsausbildung zur Ermittlung des
Ausbildungsstandes eine Zwischen-
prüfung entsprechend der Ausbildungsordnung durchzuführen.
Abschlussprüfung Sommer 2012
Für die Durchführung der 151. Abschlussprüfung wurden folgende
Termine festgesetzt.
Anmeldung zur Prüfung
Der Termin für den Anmeldeschluss ist der 09.02.2012. Später
eingehende Anmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Die
Anmeldeunterlagen erhalten die Auszubildenden von den Mitarbeiterinnen
der Ärztekammer Hamburg in der Berufsschule.
Rücktritt von der Anmeldung
Der letzte Zeitpunkt für einen Rücktritt von der Anmeldung ist am
20.04.2012.
Schriftliche Prüfung
Die schriftliche Prüfung findet am 24.04.2012 um 14:00 Uhr und am
25.04.2012 um 8:00 Uhr statt.
Praktischer Teil der Prüfung
Der praktische Teil der Prüfung wird in der Zeit vom 05.05. –
13.06.2012 abgenommen (optional bis zum 16.06.2012).
Die oben genannten Prüfungstermine sowie weitere Informationen zu den
Zulassungsvoraussetzungen können Sie sich
hier
auch im PDF-Format downloaden.
Abschlussprüfung Winter 2011/2012
Für die Durchführung der 150. Abschlussprüfung wurden folgende Termine
festgesetzt:
Anmeldung zur Prüfung
Der Termin für den Anmeldeschluss ist der 31.08.2011. Später
eingehende Anmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Anmeldeunterlagen erhalten die Auszubildenden über die Berufsschule.
Rücktritt von der Anmeldung
Der letzte Zeitpunkt für einen Rücktritt von der Anmeldung ist am
18.11.2011.
Schriftliche Prüfung
Der schriftliche Teil der Prüfung findet am 6.12.2011 um 14:00
Uhr und am 7.12.2011 um 8:00 Uhr statt.
Praktischer Teil der Prüfung
Der praktische Teil der Prüfung wird in der Zeit vom 7.1.2012
bis zum 28.1.2012 abgenommen.
Die oben genannten Prüfungstermine sowie weitere Informationen zu den
Zulassungsvoraussetzungen können Sie sich
hier
auch im PDF-Format downloaden.
Informationen zur
Betriebsrente
Medizinische
Fachangestellte/Arzthelferinnen und Auszubildende haben seit April 2008
einen Anspruch auf einen Arbeitgeberbeitrag zur betrieblichen
Altersversorgung. Dieser Beitrag wird gemäß Tarifvertrag zur
betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung vom 20. Januar 2011
ab dem 1. Juli 2011 für alle Arbeitnehmerinnengruppen um zehn Euro
erhöht.
Um Praxisinhabern zu ermöglichen, den gesetzlichen Anspruch ihrer
Beschäftigten entsprechend erfüllen zu können, wurde aus der ärztlichen
Selbstverwaltung heraus die so genannte GesundheitsRente entwickelt.
Dies gelang auf Initiative der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der
Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten
(AAA), der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der
Zahnmedizinischen Fachangestellten/Zahnarzthelferinnen (AAZ) und dem
Verband medizinischer Fachberufe, unterstützt durch die
Bundesärztekammer (BÄK), die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und
die Zahnärztekammern.
Weitere Informationen zur GesundheitsRente: MLP Finanzdienstleistungen
AG, Tel.: 01803–554400, oder Deutsche Ärzteversicherung, Tel.:
01803–212271 (9 C/Min aus dem dt. Festnetz, max. 42 C/Min. aus dem
Mobilfunknetz).
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Informationen für die Ausbilder |
Informationen für die Auszubildenden |
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Weitere Informationen
(Ausbildungsberater,
Berichtsheft, Laborausbildung, Strahlen-schutzkurs, verspäteter
Ausbildungsbeginn und Verkürzungsmöglichkeiten)
(Download
im PDF-Format)
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Weitere Informationen
(Ausbildungsberater, Berichtsheft, Laborausbildung,
Strahlenschutzkurs, verspäteter Ausbildungsbeginn und
Verkürzungsmöglichkeiten)
(Download
im PDF-Format)
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Weitere I
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