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Rechtlicher Hinweis: Die
Patientenverfügung darf nur für den Eigenbedarf oder zu
Informationszwecken und nicht zum Verkauf oder zur Verbreitung zu
gewerblichen Zwecken verwendet werden.

Patientenverfügung
(Download
im PDF-Format)
(§ 1901a Absatz 1 BGB)
Ich, ................................................, geb. am
...............,
wohnhaft in .........................
verfüge schon jetzt für den Fall, dass ich meinen Willen nicht mehr
bilden oder verständlich mitteilen kann, bezüglich meiner medizinischen
Versorgung und Behandlung folgendes:
Ich möchte in Würde sterben und bitte meine Ärzte, Angehörige und
Pfleger mir dabei beizustehen.
Hinweis: Bei den folgenden
Situationsbeschreibungen handelt es sich nur um eine beispielhafte
Aufzählung. Weitere sind denkbar, insbesondere wenn bereits eine
Erkrankung vorliegt. In Ihrer Patientenverfügung müssen Sie die
Situationen aufnehmen, für die Ihre Verfügung gelten soll.
Wenn
• ich mich nach ärztlicher Prognose aller Wahrscheinlichkeit im
unabwendbaren unmittelbaren Sterbeprozess befinde,
• ich mich im Endstadium einer unheilbaren, tödlich verlaufenden
Krankheit befinde, selbst wenn mein Todeszeitpunkt noch nicht absehbar
ist,
• zwei Fachärzte unabhängig voneinander bestätigt haben, dass aufgrund
einer Gehirnschädigung (bspw. Wachkoma, irreversible Bewusstlosigkeit,
Schädelhirntrauma) meine Fähigkeit, Einsicht zu gewinnen, Entscheidungen
zu treffen und mit anderen Menschen in Kontakt zu treten, aller
Wahrscheinlichkeit nach unwiederbringlich erloschen ist, selbst wenn
mein Todeszeitpunkt noch nicht absehbar ist. Ich weiß, dass die
Möglichkeit, dass ich aus diesem Zustand erwachen werde, nie gänzlich
auszuschließen ist.
• ich infolge einer Demenzerkrankung bzw. eines bereits weit
fortgeschrittenen Abbaus meiner geistigen Funktionen Nahrung oder
Flüssigkeit nicht mehr selbst oder aber mit Hilfe Dritter, sondern nur
noch in Form einer künstlichen Ernährung zu mir nehmen kann,
verzichte ich auf die Einleitung oder Aufrechterhaltung ärztlicher
Maßnahmen, die allein der Lebensverlängerung oder -erhaltung dienen.
Daher bestimme ich für den Fall, dass ich mich in eine der von mir
benannten Lebens- und Behandlungssituationen befinde, dass
• mir keine lebenserhaltenden oder -verlängernden Medikamente
verabreicht werden. Die Gabe von Medikamenten zur Linderung von
Schmerzen und Beschwerden verlange ich auch dann, wenn diese u. U. meine
Lebenszeit verkürzen,
• keine Wiederbelebungsmaßnahmen eingeleitet werden,
• ich nicht künstlich beatmet werde, verlange aber in diesem Fall
Medikamente zur Linderung der Luftnot zu erhalten und zwar auch, wenn
diese meine Lebenszeit verkürzen,
• ich keine künstliche Ernährung erhalte.
Für den Fall, dass in der von mir beschriebenen Lebens- und
Behandlungssituation eine der vorgenannten Maßnahmen bereits eingeleitet
worden sein sollte, widerrufe ich meine Einwilligung in die
Aufrechterhaltung dieser Maßnahme und verlange deren Einstellung.
Hinweis: Es handelt sich nur um eine
beispielhafte Aufzählung. Sie können weitere ärztliche Maßnahmen in Ihre
Verfügung einbeziehen, wie bspw. Dialyse, Bluttransfusion oder
Organtransplantation. Sie sollten genau prüfen, auf welche ärztlichen
Maßnahmen Sie persönlich in bestimmten Lebenssituationen verzichten
möchten.
Ich möchte in jedem Fall eine fachgerechte Körperpflege, Pflege der
Mund- und Schleimhäute sowie Zuwendung und eine menschenwürdige
Unterbringung. Insbesondere verlange ich, dass mir bei Schmerzen,
Erstickungsängsten und Atemnot, Übelkeit, Angst sowie anderen qualvollen
Zuständen und belastenden Symptomen Medikamente verabreicht werden, die
mich von Schmerzen und größeren Belastungen befreien, selbst wenn
dadurch mein Tod voraussichtlich früher eintreten wird.
Ich gebe diese Erklärung nach sorgfältiger Überlegung und in der vollen
Verantwortung für mich selbst ab. Die Bedeutung und Tragweite meiner
Erklärung ist mir bewusst, insbesondere ist mir bekannt, dass diese
Verfügung meine Ärzte, Betreuer oder Bevollmächtigte bindet. Mir ist
auch klar, dass meine Entscheidung in einer der o.g. Lebens- und
Behandlungssituationen die benannten ärztlichen Maßnahmen abzulehnen,
dazu führen kann, dass meine Lebenszeit verkürzt wird.
Mein Hausarzt ……………… (Name, Anschrift) hat mich am ….…….(Datum) über die
Bedeutung und Folgen meiner Entscheidung in der von mir beschriebenen
Lebens- und Behandlungssituation, auf die benannten o.g ärztlichen
Maßnahmen zu verzichten, aufgeklärt.
Hinweis: Eine ärztliches Beratungsgespräch ist
gesetzlich nicht vorgeschrieben, wird aber empfohlen, insbesondere um
die Bedeutung und Tragweite der Verfügung besser zu erfassen.
Diese Verfügung bitte ich, meinen behandelnden Ärzten zugänglich zu
machen.
...........................................................................................
Unterschrift, Datum
Mein Arzt (Name, Anschrift) ist berechtigt, folgenden Personen Auskunft
über meinen gesundheitlichen Zustand zu geben und ist insoweit von der
Schweigepflicht entbunden:
Name
.................................................................................
Anschrift
.............................................................................
(ggf.: Folgende Person hat von mir eine gesonderte Vorsorgevollmacht
erhalten, die auch die Umsetzung dieser Patientenverfügung erfasst:
Name
..................................................................................
Anschrift
.............................................................................)
...........................................................................................
Datum, Unterschrift
Zur späteren Bestätigung der Verfügung:
Im Folgenden bestätige ich mit meiner Unterschrift, dass ich den Inhalt
meiner Patientenverfügung überprüft habe und sich mein Wille nicht
verändert hat:
......................................................................................
Datum, Unterschrift
Hinweis: Eine regelmäßige Aktualisierung ist
gesetzlich nicht erforderlich, empfiehlt sich aber, damit später keine
Zweifel auftreten, ob die Patientenverfügung noch gelten soll oder
nicht. Aus demselben Grund sollte eine Patientenverfügung, die nicht
mehr gelten soll, vernichtet werden.
Stand: 10/2009
Weitere
Informationen

Zuletzt verändert: 22.02.2011 |
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