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Wenn eine Ärztin / ein Arzt die
Berufsausbildung beendet hat, kann sie / er die Weiterbildung zur
Fachärztin / zum Facharzt anstreben. Dazu bedarf es einer mehrjährigen
Weiterbildungszeit. Sie erfolgt unter der Anleitung erfahrener
Ärztinnen und Ärzte, die zur
Weiterbildung befugt sind.
Jede Weiterbildung wird mit einer Prüfung abgeschlossen.
Die Ärztekammer ist für die Weiterbildung der Ärzte und Ärztinnen
zuständig. Sie wacht über die Kriterien der Weiterbildung, führt die
Prüfungen durch und erteilt die Anerkennungen.
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Rufnummern |
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Die Weiterbildungsabteilung ist telefonisch zu erreichen: |
Montag, Mittwoch u. Donnerstag |
8.30 - 12.00 Uhr |
Mittwoch |
13.00 - 18.00 Uhr |
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| Telefon:
040 / 20 22 99 |
-264, -265
/ Weiterbildungsbefugnisse |
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-262, -263 / Antragsbearbeitung |
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-266 / Auslandsanerkennung und Zeitenbestätigung |
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-261 / WB in den P-Fächern |
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-263 /
Widersprüche |
Die Weiterbildungsabteilung finden Sie in der
Heinrich-Hertz-Straße 125
22083 Hamburg
Fax: 040/ 20 22 99-420
Email:

Zuletzt verändert: 7.10.2011 |
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