fallreform nicht mehr kommen. Die Parteien haben alle schon auf Wahlkampf umgeschaltet.“ Das Wichtigste sei nun, wenigstens noch die Sozialversicherungsfrei- heit der im Notdienst tätigen Ärztinnen und Ärzte zu erreichen. Auch Afful plädierte für die Sozialversicherungsfreiheit im Notdienst: „Das Thema Sozialversicherungspflicht zeigt deutlich, wie wenig die Selbstverwaltung verstanden wird. Jede Notfallpraxis, jede Fahrt im Notdienstauto, jede Notdienstordnung – all das liegt in der Verant- wortung der Ärzteschaft in Selbstverwaltung.“ Es widerspreche dem Grundgedanken der Selbstorganisation, wenn zentrale Notfallpraxen durch die Vertreterversammlung, also das „Parlament“ der Ärzte- schaft, beschlossen werden, und trotzdem behauptet werde, dies sei kein selbstorganisierter Notdienst mehr. Die Organisation der Not- fallversorgung bleibe ein zentraler Bestandteil der ärztlichen Selbst- verwaltung. „Eine Sozialversicherungspflicht für diesen Bereich steht im Widerspruch zu diesem Prinzip. Deshalb sage ich klar und un- missverständlich: Sozialversicherung geht hier gar nicht!“ resolution zur entbudgetierung der Hausärzte und Sozialversicherungsfreiheit im Notdienst Die Vertreterversammlung forderte den Bundestag in einer Reso- lution auf, zwei zentrale gesundheitspolitische Maßnahmen noch in dieser Legislaturperiode umzusetzen: die Entbudgetierung der Hausärzte und die Sozialversicherungsfreiheit im Notdienst. „Beide Maßnahmen genießen fraktionsübergreifenden Rückhalt und dulden keinen Aufschub“, heißt es in der Resolution. „Um die Erosion der Versorgung zu stoppen und junge Ärzte für den hausärztlichen Beruf zu gewinnen, brauchen wir dringend eine Entbudgetierung.“ Auch die Sozialversicherungspflicht für Vertragsärzte im Notdienst schade der Versorgung, so die Resolution weiter. „Eine gesetzliche Festschreibung der Sozialversicherungsfreiheit ist dringend nötig und verbessert die Versorgung unmittelbar. Fazit: Beide Maßnahmen sind essenziell, um die hausärztliche Versorgung zu sichern und den Notdienst funktionsfähig zu halten. Wir brauchen die Umsetzung jetzt!“ Die Resolution wurde einstimmig angenommen. Fehlerhäufigkeit der tI ist eines der zentralen Probleme bei der Digitalisierung der Praxen KVH-Vize-Chefin Caroline Roos stellte die Ergebnisse einer Erhebung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), dem sogenannten PraxisBarometer, vor, in der bundesweit 2.600 Praxen zur Digitalisie- rung befragt worden waren: Die Fehler in der Telematikinfrastruktur (TI) belasten die Praxen erheblich. „73 Prozent der Praxen müssen regelmäßig Kartenlesegeräte oder Konnektoren neu starten. Bei 58 Prozent beeinträchtigen die Störungen die Praxisorganisation direkt. Neustarts kosten Zeit und verzögern den Ablauf – ein Problem, das seit Jahren bekannt ist.“ Die Unterschiede zwischen Praxisverwaltungs- systemen (PVS) seien groß: „Bei den Systemen mit der schlechtesten Performance treten bei 45 Prozent der Praxen täglich Störungen auf. Bei den besten Systemen sind es nur 3 Prozent.“ Dennoch könne von einer stabilen und zuverlässigen TI noch keine Rede sein. „Auf der anderen Seite sehen wir“, so Roos, „die digitale Kommuni- kation zwischen Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen wird immer häufiger genutzt.“ Hier gebe es spürbare Fortschritte. „Ganz anders sieht es bei der Zusammenarbeit mit Krankenhäusern aus“, erläuterte Roos: „Dort fehlt es nach wie vor an Entwicklung, obwohl ein digitaler Austausch – etwa von Entlassbriefen per KIM – großen Nutzen brin- gen könnte.“ Beim E-Rezept in den Praxen seien die Zahlen hingegen erfreulich: Es werde inzwischen in über 90 Prozent der Fälle verwendet. „Schauen wir auf die Signaturprobleme“, so Roos. „Wartezeiten bis zu fünf Sekunden gelten noch als tolerierbar, alles darüber wird pro- blematisch.“ Doch nur 12 Prozent der Signaturen blieben in diesem Rahmen, der Rest dauere deutlich länger. „Hier muss die Gematik Politische Podiumsdiskussion am 22. Januar Was bedeutet die politische großwetterlage für die ge- sundheitliche Versorgung in Hamburg? Am 22. Januar 2025 findet eine Veranstaltung der KVH, der Ärztekammer Ham- burg, der Psychotherapeutenkammer sowie der Deutschen Apotheker- und Ärztebank statt, auf der repräsentant:innen dieser Institutionen mit den gesundheitspolitischen Sprecherinnen und Sprechern der Bürgerschaftsfraktionen darüber diskutieren, wie die gesundheitliche Versorgung in Hamburg nach den Bürgerschaftswahlen aussehen könnte. Anmeldung über die KVH-Webseite unter www.kvhh.net. handeln: Sie sollte in ihren technischen Spezifikationen kürzere Si- gnaturzeiten festlegen und den Signaturvorgang – wo es noch nicht umgesetzt ist – in den Hintergrund verlagern“, forderte Roos. ePA-einführung: erwartungen, Forderungen und Herausforderungen der Ärzteschaft Was erwarten Ärztinnen, Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psycho- therapeuten von der Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) Anfang 2025? Auch hierzu hatte das KBV-PraxisBarometer Erkenntnisse geliefert. „Immerhin knapp 40 Prozent sehen Vorteile“, führte Roos aus. „Die Mehrheit rechnet jedoch mit hohem Aufwand, vor allem bei der Patientenkommunikation und dem Rechte-Ma- nagement. Auch das Einstellen der Daten kostet Zeit und wird als Herausforderung wahrgenommen.“ Betrachte man den erwarteten Nutzen, liege der elektronische Medikationsplan mit 76 Prozent Zu- stimmung klar vorn. Ebenfalls wichtig seien Krankenhaus-Entlass- briefe und Arztbriefe. Roos kündigte die politische Diskussionsveranstaltung der KVH an- lässlich der ePA-Einführung an, die Mitte Dezember im Ärztehaus stattfinden würde (Veranstaltungsbericht, Seite 28). „Auf dieser Ver- anstaltung betrachten wir aus den Perspektiven verschiedener Institu- tionen die Chancen und Risiken, die mit der ePA für alle einhergehen, wir werfen einen Blick auf die aktuelle Planung und schauen uns Nut- zen und Aufwand an, der mit der ePA verbunden sein wird.“ Aus Sicht der KVH bestehe durchaus die Möglichkeit, dass die ePA ihr Potenzial entfalten könnte, hierzu bedürfe es aber „einer deutlich geringeren Störanfälligkeit der TI, performanter Anwendungen, die die Versor- gung unterstützen und Praxen von Bürokratie entlasten, sowie einer Incentivierung der Praxen zumindest in der Transformationsphase – auf keinen Fall einer Sanktionierung“. Die ePA dürfe den Praxisbetrieb nicht stören, da sonst die Versorgungsleistung leide, so Roos. Vertreterversammlung beschließt Verwal- tungskostensätze für das geschäftsjahr 2025 Die Vertreterversammlung billigte den Haushalt für das Jahr 2025. Er umfasst 119,3 Millionen Euro und ist gegliedert in die Teilhaushalte Verwaltung, Sicherstellung und Notdienst. Die beschlossenen Verwal- tungskostensätze für das kommende Jahr wurden angepasst und zeigen im Vergleich zum Vorjahr leichte Veränderungen: Der Satz für die all- gemeine Verwaltung sinkt von 3,06 auf 3,00 Prozent, während sich der Sicherstellungssatz von 0,50 auf 0,60 Prozent erhöht. Der Notdienstsatz wurde von 0,95 auf 0,90 Prozent gesenkt. Insgesamt ergibt sich ein neu- er Verwaltungskostensatz von 4,50 Prozent, der geringfügig unter dem Vorjahreswert von 4,51 Prozent liegt. Ina Raatz, Mitarbeiterin der Abteilung Politik und Öffentlichkeitsarbeit der KVH 0 1 | 2 0 2 5 H A M B u r g e r Ä r z t e B l A t t 25